Externer Datenschutzbeauftragter · Projektbegleitung · E-Learning

Datenschutz & KI-Compliance, die mitgestalten statt blockieren

Ich begleite Unternehmen dabei, neue Tools und KI-Anwendungen datenschutzkonform und nachweisbar einzuführen: mit klaren Zuständigkeiten, gemeinsam festgelegten Maßnahmen und Unterlagen, die vor Kunden und Aufsicht Bestand haben. Als externer Datenschutzbeauftragter, als Projektbegleitung oder mit E-Learning für Ihr Team.

  • Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten (IHK, 2025, mit Prüfung)
  • Für Unternehmen aller Branchen
  • Bundesweit remote, vor Ort in NRW
  • DSGVO
  • EU AI Act
  • NIS2
  • ISO/IEC 27701
  • ISO/IEC 42001
  • Externer DSB

Drei Angebote, die sich ergänzen

Sie können jedes Angebot einzeln nutzen. Wo es passt, greifen sie ineinander.

Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutzmanagement und Beratung als benannter Datenschutzbeauftragter: Ich übernehme die Aufgaben eines DSB, vom Aufbau des Datenschutzmanagementsystems bis zur Beratung im Tagesgeschäft, mit festgelegtem Umfang und fester Anlaufstelle für Ihr Unternehmen.

  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Auskunftsersuchen, Datenschutzkonzept, TOMs

Unabhängig beraten und überwachen.

Mehr zum externen DSB

Projektbegleitung (GRC)

Sie wollen ein neues Tool oder eine KI-Anwendung einführen und brauchen Beratung und Umsetzung, aber keinen Datenschutzbeauftragten? Ich prüfe das Vorhaben, lege mit Ihnen die Maßnahmen fest und begleite den Freigabeprozess bis zu den Nachweisen.

  • Prüfung und Risikobewertung des Vorhabens
  • Maßnahmen (TOMs) und Controls gemeinsam festlegen
  • Unterlagen: VVT, DSFA, Informationstexte, KI-Risikoklassifizierung

Gestaltet mit, blockiert nicht.

Mehr zur Projektbegleitung

E-Learning

Datenschutz, KI-Kompetenz und Informationssicherheit verständlich vermittelt, für Beschäftigte, Führungskräfte und Geschäftsführung, mit kurzen Lektionen, Fragen und Teilnahmebescheinigung. Ergänzend: Präsentationen vor Ort auf Anfrage.

  • Datenschutz, KI-Kompetenz, Informationssicherheit
  • Datenschutz in Prozessen
  • NIS2-Briefing für Geschäftsführungen

Wissen, das im Alltag ankommt.

Mehr zum E-Learning

Beratung oder Datenschutzbeauftragter? Zwei Rollen, bewusst getrennt

Viele Unternehmen wollen Unterstützung bei Datenschutz und KI, aber keine förmliche Benennung. Andere brauchen einen Datenschutzbeauftragten. Beides biete ich an, und ich halte die Rollen auseinander.

Projektbegleitung: mitgestalten

Ich arbeite im Projekt mit, erarbeite mit Ihnen Maßnahmen und unterstütze bei der Umsetzung. Entscheidungen treffen Sie, die Grundlage dafür liefere ich.

Externer DSB: beraten und überwachen

Als Datenschutzbeauftragter berate ich unabhängig und überwache die Einhaltung. Das ist eine Kontrollfunktion, keine Umsetzungsrolle.

Eine Projektbegleitung ersetzt keine Benennung, wo diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei Kunden, für die ich als externer Datenschutzbeauftragter benannt bin, übernehme ich keine Umsetzungsaufgaben, die ich später selbst überwachen müsste (Interessenkonflikte, Art. 38 Abs. 6 DSGVO).

So läuft eine Projektbegleitung

Mein Vorgehen folgt einem festen Ablauf aus Governance, Risk und Compliance (GRC). So werden aus Anforderungen belegbare Ergebnisse, zum Beispiel bei der Einführung eines KI-Tools im Recruiting.

  • Vorhaben prüfen

    Zweck, Daten, Rollen, Dienstleister und, bei KI, die Risikoklasse nach EU AI Act werden eingeordnet.

  • Risiken bewerten, Controls gemeinsam festlegen

    Wir definieren Maßnahmen (TOMs) mit klaren Zuständigkeiten und leiten daraus Controls ab.

  • Wirksamkeit prüfen, Nachweise erzeugen

    Ich prüfe, ob die Controls wirken, und lege die Nachweise (Evidenz) so ab, dass Sie sie Kunden, Auditoren und Behörden vorlegen können.

  • Freigabe begleiten

    Die Entscheidung über Einführung oder Anpassung wird nachvollziehbar dokumentiert.

Warum „praktisch“?

Der Name ist Programm: Letztendlich ist alles praktisch Datenschutz. Wo Daten fließen, entstehen Pflichten, und die lassen sich am besten im Alltag lösen, nicht im Aktenordner.

  • Mitgestalten statt blockieren

    Ich suche den Weg, wie Ihr Vorhaben datenschutzkonform funktioniert, statt nur zu sagen, was nicht geht.

  • Verständlich statt Juristendeutsch

    Sie bekommen klare Empfehlungen mit Priorität und Aufwand. Entscheidungen bleiben bei Ihnen, die Grundlage dafür liefere ich.

  • Passend zur Unternehmensgröße

    Ein Betrieb mit 40 Beschäftigten braucht kein Konzern-Regelwerk. Ich beginne mit dem, was Risiko senkt und Nachweise schafft, und baue erst dann aus.

  • Für Unternehmen aller Branchen

    Ob Handel, Handwerk, IT, Dienstleistung oder Sicherheitsgewerbe: Die Grundsätze sind dieselben. Ich passe Regeln und Nachweise an Ihre Branche und Ihren Alltag an.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Erstgespräch

    Rund 30 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Wir klären Ihre Situation, Ihre Fragen und welches Angebot passt.

  2. Bestandsaufnahme

    Ich verschaffe mir einen Überblick über Datenverarbeitungen, eingesetzte Tools (auch KI), bestehende Regeln und Verantwortlichkeiten. Sie erhalten danach ein transparentes Angebot.

  3. Umsetzung

    Wir setzen die priorisierten Maßnahmen um: was zuerst, was später, wer ist zuständig. Je nach Angebot führe ich sie mit Ihnen durch oder berate und überwache als Datenschutzbeauftragter.

  4. Abschluss und Nachweise

    Zum Projektende übergebe ich die Ergebnisse und Nachweise in nachvollziehbarer Form. Wir klären, ob und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Wer hinter Praktisch Datenschutz steht

Themenschwerpunkte

  • DSGVO
  • NIS2
  • ISO/IEC 27701
  • EU AI Act
  • ISO/IEC 42001

Ich bin Ramazan Sayik aus Bielefeld und habe eine Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten (IHK, 2025, mit Prüfung) absolviert. Datenschutz, Informationssicherheit und KI-Regeln müssen im Betriebsalltag funktionieren: unter Zeitdruck, mit vielen Beteiligten und mit Erwartungen von Kunden und Aufsicht.

Meine Themenschwerpunkte sind DSGVO, NIS2, ISO/IEC 27701, EU AI Act und ISO/IEC 42001. Das sind Arbeitsgebiete, keine Zertifizierungen: Ich bin weder zertifizierter ISO-Auditor noch Lead Implementer.

Mit „Praktisch Datenschutz“ baue ich gerade meine Selbstständigkeit auf. Das heißt auch: Ich kann nicht mit einer langen Referenzliste werben. Dafür bekommen Sie von Anfang an meine volle Aufmerksamkeit und direkte Antworten. Ich arbeite bundesweit remote, vor Ort in Nordrhein-Westfalen.

  • Klartext

    Ich erkläre, was gilt und warum, ohne Fachjargon. Wenn ich etwas nicht sicher weiß, sage ich es.

  • Verhältnismäßig

    Der Aufwand soll zu Ihrem Risiko und Ihrer Größe passen.

  • Ehrlich

    Keine Panikmache mit Bußgeldern, keine unnötigen Leistungen, ein transparentes Angebot.

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

In Deutschland müssen Sie in der Regel einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Auch unabhängig von der Mitarbeiterzahl besteht die Pflicht, wenn Ihre Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordert oder Sie geschäftsmäßig Daten zur Übermittlung oder für Markt- und Meinungsforschung verarbeiten. Freiwillig können Sie jederzeit einen DSB benennen, etwa um Kundenanforderungen zu erfüllen. Im Erstgespräch prüfen wir das für Ihren Fall.

Projektbegleitung oder externer Datenschutzbeauftragter: was ist der Unterschied?

Bei der Projektbegleitung arbeite ich zeitlich begrenzt an einem konkreten Vorhaben mit, etwa der Einführung eines Tools oder einer KI-Anwendung, und unterstütze bei Prüfung, Maßnahmen und Unterlagen. Der externe Datenschutzbeauftragte wird förmlich benannt, berät unabhängig und überwacht die Einhaltung. Eine Projektbegleitung ersetzt die Benennung nicht, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Beide Rollen halte ich bewusst getrennt.

Was ändert der EU AI Act für mein KMU?

Die meisten KMU sind „Betreiber“ von KI, nutzen also Systeme anderer Anbieter. Für sie sind nach aktuellem Stand vor allem relevant: das Verbot bestimmter KI-Praktiken (seit 02.02.2025), die Förderung von KI-Kompetenz im Team (seit 02.02.2025) und Transparenzpflichten, etwa Hinweise bei Chatbots und Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte (seit 02.08.2026). Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, zum Beispiel KI im Bewerbungsprozess, wurden durch den „Digital Omnibus“ nach aktuellem Stand auf spätestens 02.12.2027 verschoben. Wer jetzt Überblick und Regeln schafft, spart sich später Zeitdruck.

Was ist KI-Kompetenz nach Art. 4?

Unternehmen, die KI-Systeme bereitstellen oder einsetzen, müssen dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten KI verantwortungsvoll nutzen können. Das gilt seit 02.02.2025. Mit dem Digital Omnibus wurde die Formulierung nach aktuellem Stand weicher: Unternehmen müssen KI-Kompetenz „fördern“, nicht mehr ein bestimmtes Niveau „sicherstellen“. Gemeint sind in der Praxis: wissen, wo KI im Unternehmen eingesetzt wird, Chancen und Risiken verstehen, Regeln kennen. Eine kurze Schulung plus Richtlinie ist ein sinnvoller, dokumentierbarer Start.

Betrifft NIS2 mein Unternehmen?

Das deutsche Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist seit 06.12.2025 in Kraft. Als vereinfachte Faustregel können Unternehmen betroffen sein, die in einem der erfassten Sektoren tätig sind und mindestens 50 Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils mehr als 10 Mio. Euro erreichen. Dabei werden Partner- und verbundene Unternehmen mitgezählt, und für einzelne Einrichtungen gelten Sonderfälle ohne Größenschwelle. Kleinere Unternehmen können außerdem mittelbar betroffen sein, wenn sie als Zulieferer oder Dienstleister Sicherheitsanforderungen ihrer Kunden vertraglich erfüllen müssen. Ob Sie selbst unter das Gesetz fallen, muss im Einzelfall geprüft werden. Im Erstgespräch gebe ich eine erste fachliche Einschätzung; eine verbindliche rechtliche Bewertung erfolgt durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Was kostet es?

Das hängt von Unternehmensgröße, Datenverarbeitungen und gewünschtem Umfang ab, deshalb nenne ich hier bewusst keine Pauschalpreise. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, schriftliches Angebot für das vereinbarte Projekt, auch bei externer DSB-Tätigkeit. So wissen Sie vorher, was auf Sie zukommt.

Klären wir, was bei Ihnen wirklich zu tun ist

Im kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie eine ehrliche Einschätzung, wo Sie stehen und welches Angebot passt. Ohne Verkaufsdruck.